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Artikel vom 19.01.2021

Wie bereits berichtet, werden die Planungen der Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) für das Windpark-Projekt im Röschenwald konkreter. Da aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen eine weitere Bürgerveranstaltung leider nicht möglich ist, stellt die WKBO allen Bürgerinnen und Bürgern die Informationen zur aktuellen Planung und die häufigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.

 

Hier der Fragekatalog mit entsprechenden Antworten
 

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Wie kam es zur Standortwahl?

  2. Wie wird die Effektivität des Standorts bewertet?

  3. Wie wird ein Gutachten für die Prognose von Schallimmissionen erstellt?

  4. Wie wird ein Gutachten für die Prognose von Schattenwurfimmissionen erstellt?

  5. Auf welcher Basis werden Visualisierungen erstellt?

  6. Sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant?

  7. Welche Waldfläche wird dauerhaft benötigt?

  8. Gibt es eine Abschaltautomatik der Anlagen?

  9. Gibt es artenschutzrechtliche Gutachten?

  10. Wie weit ist die nächste dauerhaft bewohnte Bebauung entfernt?

  11. Wie sieht der Zeit Horizont der Windparkplanung aus?

  12. Auf wie viele Jahre ist der Windpark ausgelegt? Gibt es bereits Pläne für den Rückbau und die Entsorgung der Anlagen?

  13. Kommen seltene Erden zum Einsatz?

  14. Inwieweit gibt es eine Beeinflussung durch Infraschall?

  15. Werden die Anlagen nachts befeuert?

  16. Welchen Einfluss hat der Windpark auf die Immobilienpreise?

  17. Was hat es mit der Standortabgabe auf sich?

  18. Wird es eine Bürgerbeteiligung geben?

  19. Wird es nochmals eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben?

  20. Werden noch mehr Betrachtungspunkte zur Visualisierung aufgenommen ?

  21. Gibt es eine Windmessung?

 

 

FRAGE 1

Wie kam es zur Standortwahl?

Die Kriterien zur Standortwahl eines Windparks sind vielfältig. Insbesondere sind jedoch die Faktoren Windhöffigkeit, Artenschutz und Abstand zur Wohnbebauung ausschlaggebend. Daraus resultiert eine Ortsgebundenheit der Planung von Windenergieanlagen (WEA), sodass die Möglichkeit zur beliebigen Verschiebung des Standortes nur bedingt gegeben ist. Der Standort Röschenwald wurde vom ForstBW ausgeschrieben. Aus dieser Ausschreibung ging die WKBO als Sieger hervor.

 

 

FRAGE 2

Wie wird die Effektivität des Standorts bewertet?

Die prognostizierte durchschnittliche Windgeschwindigkeit am Standort Röschenwald beträgt 5,7 Meter pro Sekunde. Außerdem wird mit etwa 2.000 Betriebsstunden jährlich der Anlagen gerechnet. Dadurch ergibt sich pro WEA eine Abschätzung des Energieertrags von 11,5 Millionen Kilowattstunden. Lnsgesamt resultiert für den Gesamtwindpark ein prognostizierter Jahresertrag von 46 Millionen Kilowattstunden. Somit könnte das Projekt künftig so viel Ökostrom erzeugen, wie rund 13.100 Haushalte jährlich benötigen

 

Quelle: TA Lärm Absatz 6

 

 

 

FRAGE 3

Was beinhaltet ein Gutachten für die Prognose von Schallimmissionen?

Die Prüfung auf Umwelteinwirkungen durch Schallemissionen von Windenergieanlagen unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Hierbei werden durch den Gesetzgeber Immissionsrichtwerte für verschiedene Nutzungs-gebiete festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Für Windenergieanlagen wird stets das Worst-Case Szenario betrachtet. Des Weiteren werden zur Beurteilung die strengeren nächtlichen Immissionsrichtwerte sowie Vorbelastungen durch andere Einflüsse berücksichtigt. Insgesamt umfasst die Prognose für den Windpark Röschenwald 31 Immissionspunkte rund um den geplanten Standort. lm Folgenden umfasst Tabelle 1 die geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm nach Nutzungsgebiet.

Gebietsnutzung                  Immissionsrichtwert        Immissionsrichtwert

                                           tagsüber in dB(A)              nachts in dB(A)

Gewerbegebiet                               65                                 50

Mischgebiet Außenbereich             60                                 45

Allgemeines Wohngebiet                55                                 40

Reines Wohngebiet                        50                                  35

 

 

FRAGE 4

Wie wird ein Gutachten für die Prognose von Schattenwurfimmission erstellt?

Auch hier gelten deutschlandweit gesetzliche Grenzwerte, die von der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für lmmissionsschutz) erarbeitet worden sind. Demnach beträgt der lmmissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer maximal 30 Minuten pro Tag und für die jährliche Beschattungsdauer maximal 30 Stunden pro Jahr. Allerdings sind die ermittelten Werte theoretische Größen. Die Schattenwurfprognose berechnet die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer - dies bedeutet täglicher Sonnenschein von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und keine Wolke am Himmel, 365 Tage im Jahr. Zusätzlich dazu wird angenommen, dass die Windenergieanlage immer in Betrieb ist. Infolgedessen treten in der Praxis deutlich weniger Schattenereignisse auf wie zunächst in der theoretischen Betrachtung angenommen. Sofern die Prognose eine Überschreitung der lmmissionsricht-werte erwarten lässt, werden die Anlagen mit einer Schattenwurfabschaltautomatik ausgerüstet.

 

 

FRAGE 5

Auf welcher Basis werden Visualisierungen erstellt?

Um die Auswirkung der Windparkplanung auf das Landschaftsbild bewerten zu können, ist eine Visualisierung eines extern beauftragten, unabhängigen Gutachters, der Ramboll Deutschland GmbH, angefertigt worden. Die Basis der Visualisierung bilden zehn mit den Bürgermeistern/Gemeinderäten abgestimmten Betrachtungs-punkte (BP) der umliegenden Ortschaften An diesen Betrachtungspunkten werden digitale Fotos mit einer Brennweite von 50 mm aufgenommen. Diese Brennweite entspricht annähernd der menschlichen visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Unter Berücksichtigung von Standort, Höhe und Ausrichtung der WEA werden im weiteren Verlauf computerunterstützte dreidimensionale Anlagenmodelle in die Aufnahmen hineinprojiziert.

 

 

FRAGE 6

Sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant?

Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Aus diesem Grund gibt es das Vermeidungs- und Minimierungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes. lnfolgedessen wird schon während des Planungsprozesses von Windenergieanlagen ein möglichst minimaler Eingriff in die Natur und den Wald-bestand vorausgesetzt. Gewisse Beeinträchtigungen sind jedoch nicht vermeidbar, sodass entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugunsten des Natur- und des Artenschutzes durchgeführt werden müssen.

Aktuell finden Gespräche mit den verantwortlichen Forst- und Naturschutzbehörden statt, um die entsprechenden Maßnahmen festzulegen.

 

 

FRAGE 7

Welche Waldfläche wird dauerhaft benötigt?

Es wird eine dauerhafte Waldfläche von etwa 1,2 ha benötigt. Nach dem

Landeswaldgesetz ist ein forstrechtlicher Ausgleich der gerodeten Fläche im selben Naturraum notwendig.

 

 

FRAGE 8

Gibt es eine Abschaltautomatik der Anlagen?

Ja, standardgemäß besitzen die Windenergieanlagen eine Abschaltautomatik im Falle von Starkwind oder Überschreitungen beim Schattenwurf. Des Weiteren werden die Anlagen mit einer Eisansatzerkennung ausgerüstet, sodass auch bei Vereisung die Abschaltautomatik eingreift und ein sicherer Betrieb der Anlagen gewährleistet werden kann.

 

 

FRAGE 9

Gibt es artenschutzrechtliche Gutachten?

lm Zuge des Genehmigungsverfahren wird eine spezielle artenschutzrechtliche

Prüfung (saP) durchgeführt. Infolge dessen wird ein externes Gutachten zur Prüfung der potentiellen Beeinträchtigungen der Windenergieanlagen auf den Natur- und Artenschutz erstellt. Eine besondere Beachtung gilt für die windkraftempfindlichen Arten, unter die z.B. verschiedene Fledermaus- und Vogelarten(gruppen) fallen.

Darunter zählt beispielsweise der Rotmilan oder die Waldschnepfe.

 

 

FRAGE 10

Wie weit ist die nächste dauerhaft bewohnte Bebauung entfernt?

Die nächste dauerhaft bewohnte Bebauung ist Geiger - Röschen mit dem

geringsten Abstand zur nördlichsten Windenergieanlage. Hierbei beträgt der Abstand 960 Meter. Nach dem Windenergieerlass Baden-Württemberg ist ein Vorsorgeabstand von mindestens 700 m zu dauerhaft bewohnten Gebieten einzuhalten.

 

 

FRAGE 11

Wie sieht der Zeithorizont der Windparkplanung aus?

Die Einreichung der Genehmigungsunterlagen soll in Q2 2A21 erfolgen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass das Genehmigungsverfahren ein Jahr maximal drei Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Baubeginn der Anlagen könnte somit frühestens 2023 erfolgen. Die Genehmigungsbehörde wird die Offenlegung der gesamten Unterlagen bekannt geben, so dass sie vollständig von allen Interessierten eingesehen werden können.

 

 

FRAGE 12

Auf wie viele Jahre ist der Windpark ausgelegt?

Gibt es bereits Pläne für den Rückbau und der Entsorgung der Anlagen?

Die technische Auslegungsdauer des Windparks Röschenwald beträgt 25 Jahre.

Schon vor der Errichtung der Anlagen ist während des Genehmigungsprozesses die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung vorzulegen. Diese Verpflichtung umfasst die Erklärung zum Rückbau des Vorhabens nach der zulässigen Nutzungsdauer sowie die Beseitigung von Bodenversiegelungen. Zudem ist die Einhaltung der Rückbauverpflichtung durch ein insolvent festes Sicherungsmittel impliziert. Unter der Voraussetzung, dass ein Weiterbetrieb bzw. ein Repowering des Standortes nicht möglich ist, wird der Rückbau der Anlagen erforderlich. Hierbei kann der Großteil der Komponenten etablierten Recyclingkreisläufen zugeführt werden.

 

 

FRAGE 13

Kommen seltene Erden zum Einsatz?

Ja, die geplante Anlagentechnik arbeitet mit permanenterregten Generatoren der neusten Generation. Jedoch wird nur ein geringer Anteil seltene Erden am Gesamtmagnetgewicht beim Generatorbau benötigt. Dadurch ergeben sich mehrere Vorteile: Die Generatoren sind leichter, kleiner, besser zu transportieren und gleichzeitig effizienter. Somit kann mit geringerer Logistik mehr Strom erzeugt werden.

 

 

FRAGE 14

Inwieweit gibt es eine Beeinflussung durch Infraschall?

Infraschall umfasst tieffrequente Frequenzen unterhalb von 20 Hertz, die unterhalb der akustischen Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen liegen. Neben Quellen natürlichen Ursprungs, wie Brandung oder Gewitter, gibt es vom Menschen erzeugte Quellen für Infraschalls. Unter anderem auch Windenergieanlagen, die aber verglichen mit anderen technischen Quellen, zum Beispiel Verkehrsmittel, einen deutlich geringeren Infraschall aufweisen. Dadurch, dass in der Bevölkerung häufig Befürchtungen der gesundheitsschädlichen Wirkung von Windenergieanlagen durch Infraschall auftreten, ist eine Untersuchung des LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ) durchgeführt worden. Die Resultate sind in einem Bericht mit dem Titel ,,Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windenergieanlagen und anderen Quellen" veröffentlicht worden. (https :/1pd. lubw. de/84558 ). Dabei kommt die LUBW zu dem Ergebnis, dass nach dem heutigen Stand der Wissenschaft grundsätzlich keine schädlichen Wirkungen durch Infraschall von Windenergieanlagen zu erwarten sind. Darüber hinaus nimmt Infraschall mit zunehmender Entfernung ab, sodass bereits in unmittelbarer Umgebung der Anlage die Wahrnehmungsschwelle unterschritten werde. Des Weiteren wird ab einem Abstand von 700 Metern zur Anlage der Infraschall überwiegend vom Wind erzeugt und nicht von der Anlage selbst.

 

 

FRAGE 15

Werden die Anlagen nachts befeuert?

Die Windenergieanlagen werden pflichtgemäß mit einer bedarfsgesteuerten

Nachtkennzeichnung ausgerüstet. Da die Befeuerung folglich nur im Bedarfsfall aktiviert wird, kann ein ständiges nächtliches Blinken vermieden werden.

 

 

 

FRAGE 16

Welchen Einfluss hat der Windpark auf die Immobilienpreise?

Oft wird die Befürchtung geäußert, dass Windenergieanlagen einen negativen

Einfluss auf Immobilienwerte haben. Aktuellen Studien zufolge bewirkt Windenergie jedoch keine Wertminderung von Immobilien.

Quelle: Prof. Dr. Günter Vornholz. Windkraft und Immobilienpreise. Der Immobilien Brief Nr. 321 vom 09.05.2014. S. 21. Rohmert Medien., zuletzt geprüft am 11 .12.2024,https:lpubljkalrone-nrryildilduslrie-i.n:deulsqhland.delgrurr-dstuskgw"crt-in:wiadparknabe-de-t immobilienbrief -nr -321 1557 1 4599

 

 

FRAGE 17

Was hat es mit der Standortabgabe auf sich?

Die Standortabgabe wird mit dem neuen EEG 2021etabliert. Der Anlagenbetreiber kann alle betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2500 m um die Anlagen eine Zuwendung von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde anbieten. Die Höhe der angebotenen Zahlung pro Gemeinde wird anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der Fläche des Umkreises aufgeteilt.

 

 

FRAGE 18

Wird es eine Bürgerbeteiligung geben?

Ja, es wird eine Bürgerbeteiligung geben. Nach aktuellem Stand können hierzu jedoch noch keine weiteren detaillierten Aussagen getroffen werden.

 

 

FRAGE 19

Wird es nochmals eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben?

Aufgrund der aktuellen Lage ist keine weitere Öffentlichkeitsveranstaltung geplant. Sobald es neue Informationen zum Planungsprozess gibt und die gesetzliche Lage es zulässt, werden wir Sie informieren.

 

 

FRAGE 20

Werden noch mehr aufgenommen?

Eine Visualisierung für einen zusätzlichen Betrachtungspunkt in Durlesbach ist in Planung.

 

 

FRAGE 21

Gibt es eine Windmessung?

Es ist eine Windmessung am Standort Wannenbühl durchgeführt worden.

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